Die Lohnabzüge 2015 – Änderungen

Lohnabzüge 2015
Lohnabzüge 2015

Früher, als es noch die altbekannten Lohnsteuerkarten aus Papier gab, konnte jeder Arbeitnehmer seine Lohnabzüge eindeutig daraus ablesen.

Dort war ersichtlich, ob er einen Kinderfreibetrag erhält, ob er andere Lohnsteuerabzugsmerkmale angemeldet hat oder ob er Kirchensteuer zahlen muss.

Auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung gingen aus der ausgefüllten Lohnsteuerkarte hervor.

Die Elektronik hat Einzug gehalten

Seit 2012 ist alles ganz anders geworden. Die Elektronik hat auch die Finanzverwaltung erreicht.

Mit der Folge für die Arbeitnehmer, dass sie nunmehr statt einer Lohnsteuerkarte aus Papier den Ausdruck einer elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten.

Und auch das nur für sie zur Information. Die eigentliche Information geht auf elektronischem Wege direkt vom Arbeitgeber vom Finanzamt. Deshalb sollte der Arbeitnehmer, wenn er diesen Ausdruck erhält, prüfen, ob die Lohnabzüge korrekt errechnet wurden. Denn auch der Computer kann irren.

Der abhängig Beschäftigte sollte sich bewusst machen, dass er der einzige Mensch ist, der einen Blick auf diese Zahlen wirft. Denn weder beim Arbeitgeber noch Finanzamt arbeiten Menschen an diesen Beträgen.

Jedes Jahr werden die Beiträge zu den oben genannten Versicherungen, also die Lohnabzüge, neu festgelegt, so auch die Lohnabzüge 2015.

Wie haben sich die Lohnabzüge 2015 verändert?

So haben sich beispielsweise die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung 2015 verändert.

Ebenfalls zur Krankenkasse. Wobei sich das aber nicht beim Arbeitnehmer auswirkt. Denn gleichzeitig haben die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser ist, entgegen der bisher üblichen Praxis der paritätischen Teilung der Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nur noch vom Arbeitnehmer zu zahlen.

Der Beitrag der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nunmehr festgeschrieben. Jegliche Änderungen trägt allein der Versicherte.

Zudem hat sich der Beitrag zur Pflegeversicherung geringfügig erhöht, damit die Unterstützung demenzkranker Menschen bezahlt werden kann.

Ziel der Politik ist es, die Lohnabzüge unter 40% zu halten

Die Politik ist bestrebt, die Lohnabzüge unter 40 % des Bruttoverdienstes zu halten. Auch 2015 ist das ein hehres Ziel. Man soll ja schließlich die Hoffnung nicht aufgeben. Denn die hohen Lohnabzüge belasten auch 2015 die deutsche Wirtschaft.

In anderen Ländern gibt es solcherart sozialer Absicherung nicht, was die dortigen Unternehmen deutlich konkurrenzfähiger macht. Bislang war es in Deutschland immer ein Vorteil, dass die Arbeitnehmer sozial abgesichert waren.

Nur dadurch konnte sich eine qualifizierte Facharbeiterschaft herausbilden und erhalten, die in anderen Ländern genau deshalb deutlich geringer ist.

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