Die Kirchensteuer und aus der Kirche austreten

Alle wollen unser Bestes. Auch die Vertreter Gottes auf Erden. Sie wollen unser Geld. Dafür haben sie vor Unzeiten die Kirchensteuer erfunden.
Was im Mittelalter der Kirchenzehnt war, ist heute eine vom Staat eingezogene Steuer für alle, die in einer staatlich anerkannten Kirche organisiert sind.
Die Kirchensteuer: eine Vereinbarung zwischen Kirche und Staat
Dass der Staat die Kirchensteuer einzieht, ist auf eine Vereinbarung der Kirchen mit dem Staat zurückzuführen.
Im Gegenzug für die Mehrarbeit, die die Finanzämter dadurch haben, leisten die Kirchen gemeinnützige Arbeit, beispielsweise in der Diakonie.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer muss jeder Mann und jede Frau zahlen, die getauft wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie evangelisch oder katholisch, freikirchlich oder anderweitig in der Kirche sind.
Allerdings ist die Höhe der einzubeziehenden Steuer sehr wohl von der Glaubensrichtung und dem einziehenden Bundesland abhängig.
Genaue Tabellen hat darüber das Finanzamt des Bundeslandes, in dem der Kirchensteuerpflichtige wohnt.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich in Prozent der Einkommenssteuer. Beispielsweise 9 % der Lohnsteuer wird als Kirchensteuer abgeführt.
Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt zusammen mit der Lohnsteuer. Wer die Höhe dieser Kirchensteuer überprüfen lassen möchte, sollte unbedingt am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
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Muss Kirchensteuer nachgezahlt werden?
Genau wie bei der Lohnsteuer kann es dabei passieren, dass Kirchensteuer nachgezahlt werden muss oder zurückgezahlt wird.
Hier kann im schlimmsten Fall von einer Kirchensteuer Hinterziehung gesprochen werden. Genauso wie bei einer anderen Art der Steuerhinterziehung werden hier die Finanzämter tätig und es kümmert sich die Steuerfahnung um den Fall.
2015 gewinnt die Kirchensteuer an Brisanz
Das Thema Einzug der Kirchensteuer durch den Staat gewinnt im nächsten Jahr an Brisanz. Denn prinzipiell ist Kirchensteuer auf alle Einkommenssteuern fällig, so auch auf die Abgeltungssteuer.
Bis zum Jahr 2014 war es jedoch eine freiwillige Angabe des Steuerpflichtigen, welche Zinserträge er hatte, wie hoch seine Kirchensteuer also sein muss. Wer diese Erträge nicht explizit in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben hat und somit der Kirchensteuer unterworfen (natürlich nur, wenn er kirchensteuerpflichtig ist), hat sich die Kirchensteuer gespart.
Ab 2015 müssen die Banken, die die Abgeltungssteuer von den Zinserträgen abziehen und an den Staat weiterleiten, dies auch mit der Kirchensteuer tun. Dem Kirchensteuerbetrug ist also ein weiterer Stein in den Weg gelegt worden.
Die Kirchaustritte werden weiter ansteigen
Das wird dazu führen, dass immer mehr Schäfchen aus der Kirche austreten werden. Dieser Trend hat bereits begonnen.
Ein Kirchenaustritt muss beim örtlichen Standesamt erklärt werden und kostet eine Gebühr von etwa 30 €. Das war‘s dann aber auch. Weitere Formalitäten sind nicht erforderlich.
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