Der Freibetrag für Alleinerziehende

Freibetrag für Alleinerziehende
Freibetrag für Alleinerziehende

Menschen, die Kinder erziehen und somit eine wesentliche Aufgabe bei der Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erfüllen, haben hohe Belastungen.

Natürlich, Kinder sind ein Segen, sind ein Glück. Sie sind immer auch eine finanzielle Belastung. In einer Partnerschaft verteilt sich die pädagogische, organisatorische und praktische Belastung auf 2 Schultern.

Möglicherweise auch die finanzielle. Singles hingegen müssen mit allem selbst klarkommen.

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich finanziell belastet

Durch die finanziellen Kosten der Kindererziehung sind sie überproportional stärker belastet in Bezug auf ihr Familienbudget. Das hat der Gesetzgeber erkannt und einen Freibetrag für Alleinerziehende eingeführt.

Wie hoch ist der Freibetrag für Alleinerziehende?

Derzeit 1300 Euro im Jahr werden von der Summe der Einkünfte einer alleinstehenden Person mit Kind abgezogen, bevor deren Einkommen versteuert wird.

Der Freibetrag für Alleinerziehende wirkt sich also direkt steuermindernd aus. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Freibetrag für Alleinerziehende allerdings nicht.

Voraussetzungen für den Freibetrag für Alleinerziehende

Wie immer im Steuerrecht, gibt es dafür Voraussetzungen. Zunächst darf die alleinstehende Person, der Name sagt es, weder verheiratet sein noch in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Und im Haushalt muss mindestens ein Kind erzogen werden.

Zusätzlich muss das Kind ein Anrecht auf Kindergeld haben oder der Steuerpflichtige einen der Freibeträge für Kinder beanspruchen können.

Es genügt nicht, wie etwa beim früheren Haushaltsfreibetrag, dass das Kind in irgendeiner Wohnung gemeldet ist. Es muss ein räumliches Zusammenleben gegeben sein. Im Zweifelsfall ist das zu beweisen.

Liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor?

Das ist noch nicht alles. In der heutigen Zeit, wo die Ehe immer mehr an Bedeutung verliert und die Menschen ohne Trauschein zusammenleben, gewinnt das Thema Haushaltsgemeinschaft immer mehr an Bedeutung.

Lebt im Haushalt des Alleinstehenden mit Kind eine weitere volljährige Person, erlischt damit automatisch der Anspruch auf den Freibetrag für Alleinerziehende.

Der Freibetrag für Alleinerziehende gilt nicht nur für leibliche Kinder

Für den Anspruch auf Freibetrag für Alleinerziehende ist es nicht maßgebend, ob das Kind selbst unbeschränkt steuerpflichtig ist oder nicht.

Als Kind in diesem Sinne gelten leibliche Kinder und Pflegekinder, Enkelkinder und Stiefkinder. Sogar Erwachsene, die mit volljährigen Kindern in einem Haushalt leben, erhalten diesen Freibetrag, wenn die übrigen Voraussetzungen wie beispielsweise Anspruch auf Kindergeld erfüllt sind.

Dabei kommt allerdings hinzu, dass das Kind selbst keine eigenen Einkünfte haben darf. Diese Regelung ist der Tatsache geschuldet, dass erwachsene Kinder ohne eigenes Einkommen höhere Kosten im gemeinsamen Haushalt verursachen.

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