Die Berechnung der Lohnsteuer 2016

Berechnung Lohnsteuer 2016
Berechnung Lohnsteuer 2016

Die Berechnung der Lohnsteuer 2016 erfolgt heutzutage automatisch durch Computer, wie auch sonst. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber haben irgendetwas damit zu tun, jedenfalls mit der eigentlichen Berechnung.

Sie müssen allerdings bestimmte Angaben bei der Lohnsteuer Berechnung 2016 richtig machen und weiterleiten, damit das System reibungslos funktioniert.

Aufgabe des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Lohnsteuer 2016

Die wichtigste Aufgabe hat mit der Digitalisierung der Berechnung der Lohnsteuer kurioserweise der Arbeitnehmer übertragen bekommen. Denn er ist die einzige Schnittstelle zum Menschen, die es noch gibt.

Der Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt eine Mitteilung, welche lohnsteuerrelevanten Sachverhalte über ihn beim Finanzamt bekannt sind und in die Berechnung der Lohnsteuer einfließen werden.

Diese wurden aus der letzten Lohnsteuerkarte, der gelben von 2010, übernommen. Bei dieser Übernahme gab es viele Übertragungsfehler. So tat jeder Arbeitnehmer gut daran, die ihm so bekannt gewordenen Daten akribisch zu prüfen.

Eine weitere Fehlerquelle lag darin, dass die Daten vom Arbeitnehmer nicht korrekt erfasst und/oder nicht korrekt an das Finanzamt übermittelt worden sind.

Wurde die Lohnsteuer 2016 richtig berechnet? Kontrollmöglichkeiten

Die Berechnung der Lohnsteuer kann vom Finanzamt nur aufgrund der ihm bekannten Daten erfolgen. Da dort aber nur Computer das machen, gibt es keine weitere Kontrollmöglichkeit als den Arbeitnehmer.

Er ist diesbezüglich auch nicht aus der Verantwortung bei der Berechnung seiner eigenen Lohnsteuer zu entlassen, da sich auch in Folgejahren Fehler einschleichen können.

Zudem ändern sich die persönlichen Sachverhalte des Arbeitnehmers häufiger als man denkt. Und gerade diese persönlichen Sachverhalte sind es, die als Steuerabzugsmerkmale wichtig für die Berechnung der Lohnsteuer 2016 sind. Beispielsweise wird aus ihnen die Lohnsteuerklasse ermittelt. So ist es wichtig, wenn eine Scheidung durchgeführt wurde, wenn Arbeitnehmer heiraten, wenn sie eine zweite Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte aufnehmen usw.

Deshalb wird die Mitteilung des Finanzamtes über die geltenden Lohnsteuerabzugsmerkmale regelmäßig neu zugeschickt. Eine Prüfaufgabe, die der Arbeitnehmer in seinem eigenen Interesse regelmäßig durchführen sollte.

Elektronische Lohnsteuerabzugstabellen

Die Berechnung der Lohnsteuer fußt auf elektronischen Lohnsteuerabzugstabellen. Diese gibt es auch noch in gedruckter Form, wenn auch selten.

Wer sich informieren möchte, findet sie zuhauf im Internet. Dort kann er seinen Bruttoverdienst angeben, anhand der Steuerklassen seinen Nettoverdienst monats- und tageweise ablesen.

Was, wenn sich steuerliche Sachverhalte im Luafe des Jahres ändern?

Im Laufe eines Jahres können sich steuerliche Sachverhalte ändern. In großen Betrieben werden deshalb im Dezember eines jeden Jahres Lohnsteuerkorrekturen automatisch durchgeführt, die dazu führen, dass sie Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht erforderlich ist.

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