Was Sie über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wissen sollten

Nützen Sie die Freibeträge, die Ihnen die Finanzbehörden zugestehen, ist Ihnen durch die Nutzung einer Lohnsteuerermäßigung ein wesentlich höheres Nettoeinkommen gesichert.
Eine neue gesetzliche Regelung erlaubt es seit dem Jahre 2015 im Oktober, zweijährig gültige Freibeträge beim Finanzamt zu beantragen, die zu einer Lohnsteuerermäßigung führen.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag
Berechnet werden diese Freibeträge erstmals 2016. Es existiert ein Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro. Um nun Freibeträge bewilligt zu bekommen, ist es zwingend notwendig, ebendiesen Betrag von 1000 Euro um 600 Euro zu überschreiten.
Entsteht Ihnen aus der Nutzung des beantragten Freibetrages ein Profit, was in der Regel der Fall ist, müssen Sie, ebenso regelmäßig im folgenden Kalenderjahr zur Lohnsteuerabrechnung eine Steuererklärung abgeben.
Haben Sie bereits einen Freibetrag bewilligt bekommen und sollten sich nun Ihre Verhältnisse ändern, ist es Ihnen auferlegt, dieses beim jeweils zuständigen Finanzamt zu vermelden.
Der Freibetrag
Ist in Ihrer Lohnsteuerkarte ein Freibetrag festgehalten, steigt damit natürlich das Nettoeinkommen.Um diesen Effekt zu erreichen, ist es notwendig, den Freibetrag bzw. die Lohnsteuerermäßigung zu beantragen.
So werden denn nach einem bewilligten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in Zukunft die Ausgaben, welche die Steuerlast tangieren, auf der Stelle wahrgenommen und nicht erst dann, wenn sie im nächsten Jahr ihre Steuererklärung dem Finanzamt übermitteln.
Lohnsteuerermäßigung Arbeitslosengeld
Auch auf das Arbeitslosengeld und das Elterngeld hat eine Lohnsteuerermäßigung Wirkung. Der letzte Termin zu dem Sie einen Antrag auf eine Lohnsteuerermäßigung stellen können, der dann ab dem nächsten Monat für sie geltend wird, ist der November des laufenden Jahres. Dies ist geregelt in dem Paragraphen 39a des Einkommensteuergesetzes.
Wofür gibt es Lohnsteuerermäßigung?
Es stellt sich die Frage, wofür es Freibeträge bzw. eine Lohnsteuerermäßigung überhaupt gibt. Im Groben sind hier zu nennen die drei Begriffe Werbungskosten und Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen.
Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen etc.
Beispiele für Sonderausgaben wären so beispielsweise Kinderbetreuungskosten, auch gezahlte Kirchensteuer, eventuelle Unterhaltsleistungen oder auch Kosten von bis zu 6.000 Euro jährlich für die eigene Berufsausbildung.
Werbungskosten können sein berufliche Fortbildungskosten, Reisekosten und natürlich die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die vielzitierte Entfernungspauschale, weiter die Aufwendungen für Arbeitsmittel und auch Beiträge zu Berufsverbänden.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen, die Sie geltend machen können, zählen unter anderem der Hinterbliebenenpauschbetrag, der Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes.
Behindertenpauschbetrag, Unterhaltsaufwendungen, kapitalbezogene Freibeträge
Selbstverständlich zu nennen ist auch der Behindertenpauschbetrag. Schließlich zählen ebenso Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Weiter gibt es auch kapitalbezogene Freibeträge.
Online Steuerberatung Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
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